Halte ich für unverschämt eine OFFENE UND FREIE GPL SOFT auf diese Art so einzuschränken, nur weil man das HD mit anhängt, da das mit Hilfe einiger User hinzugefügt wurde zur alternativen DBox2-Soft, welche sozusagen dort Standard war. Was kommt später, E1-HD oder VDR?
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Eben, das Logo selbst ist uralt und schon von der DBox2 her bekannt, es kam lediglich der Zusatz "HD" im Bild dazu. Deswegen ärgert mich sowas auch. Nicht nur die frei Soft sondern auch ein altes Bild wurde sich hier sozusagen einfach mal so einverleibt. Das kann ja wohl nicht angehen sowas.
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Wenn ich das hier richtig verstanden habe, ist lediglich das aus DBox2-Zeiten bekannte Logo geschützt vom Schriftzug her so wie es dargestellt ist zuzüglich "HD", nicht jedoch der Begriff selbst.
Die Bezeichnung Bild-/Wortmarke erklärt sich aus der Kombination aus Grafik (Bild) und Text (Wort). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text oder reiner Grafik bestehen.
Hier müsste theoretisch wirklich nur der Logoersteller von damals gegen vorgehen, dann hätte sich das auch erledigt, da der Schriftzug von "Neutrino" ja nicht von "axxaro GmbH" erstellt worden ist. So könnte man den Spieß evtl. sogar noch umdrehen...
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ist lediglich das aus DBox2-Zeiten bekannte Logo geschützt vom Schriftzug her so wie es dargestellt ist zuzüglich "HD"
genau so sehe ich das auch
Ich denke mal dass dies nicht unsere Signatur-und Bootlogos betrifft,
Also lassen wir mal die Kirche im Dorf, und lehnen uns zurück